Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Weimar - Weimarer Land

Polizei Erfurt kontrolliert erstmalig Überholabstand

Heute fand in Erfurt erstmals eine gezielte Kontrolle des Abstands beim Überholen von Radfahrenden statt. AGFK-TH und ADFC Thüringen weisen seit einiger Zeit mit einer Kampagne auf die durch Missachtung des Mindestabstands entstehende Gefährung hin.

Ein Radfahrer auf einem Schutzstreifen wird mit weniger als 1,5 m Abstand überholt.

Seit 2020 sind nach der Straßenverkehrsordnung mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts Überholabstand klar vorgeschrieben. Studien zeigen jedoch, dass dieser Mindestabstand viel zu oft unterschritten wird: Bis zu 67% der Überholvorgänge erfolgen innerorts zu dicht, was Radfahrende nicht nur verunsichert, sondern auch erheblich gefährdet (vgl. https://www.br.de/nachrichten/bayern/studie-grossteil-der-autos-ueberholt-radler-zu-eng).  

Bisher wurden Kontrollen zum Mindestüberholabstand in Thüringen nicht durchgeführt. Die Polizei steht vor der Herausforderung, den Abstand bei Überholvorgängen präzise zu messen, da Messgeräte mit entsprechenden Zulassungen bislang fehlen. An Stellen, an denen die Straßenbreite regelkonformes Überholen gar nicht zulässt, können Verstöße aber dennoch geahndet werden – so wie heute am Erfurter Boyneburgufer. 

Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK-TH) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Thüringen rufen alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dazu auf, den Mindestüberholabstand konsequent einzuhalten, um Radfahrende nicht zu gefährden. Mit der thüringenweiten Kampagne „Jede Beziehung braucht einen gesunden Abstand“ werben sie für ein respektvolles Miteinander im Straßenverkehr.

Die Kampagne wird unterstützt vom Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur sowie der Unfallkasse Thüringen. 


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